Elektro - Heizung - Sanitär - Solar
Wärmepumpen
Dipl.-Ing. Harald Diercks
Vereidigter Sachverständiger der
Handwerkskammer Lüneburg-Stade

Dorfstraße 27
21712 Großenwörden
Tel.  04775-788 
Fax. 04775- 488


Förderungen

Förderung von effizienten Wärmepumpen

Die Wärmepumpen-Anlage muss in Betrieb sein. Mit der Durchführung der Investition muss nicht gewartet werden bis ein Antrag gestellt wurde oder dieser durch das BAFA beschieden wird.
Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage zu stellen.

Unternehmen und Freiberufler, müssen die Anträge auf Investitionszuschüsse vor Beginn der Installationsarbeiten bei der BAFA einreichen.

Eine Bearbeitung des Antrages ist nur möglich, wenn die folgenden Unterlagen vollständig eingereicht werden:
* Der Förderantrag (auf dem vorgeschriebenen aktuellen Formular),
* die Fachunternehmererklärung (auf dem vorgeschriebenen aktuellen Formular),
* die vollständige Rechnung – adressiert an den Antragsteller – in Kopie,
* Nachweis der Wohnfläche (nach Wohnflächenverordnung vom 25. November 2003) oder Nutzfläche (mittels Energiebedarfsausweis oder Nutzflächenberechnung nach DIN 277) – durch den Fachplaner in Kopie.

Voraussetzungen für die Förderung von effizienten Wärmepumpen:
Es sind nur solche Anlagen förderfähig, die der Bereitstellung des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasserbereitung von Gebäuden dienen, die bereits vor Durchführung der Maßnahme über ein Heizungssystem verfügten (Gebäudebestand).



 

Für Wärmepumpen gelten höhere Effizienzanforderungen:

Siehe unsere Homepage:
Wärmepumpen -> JAZ & COP
 

  Förderung von effizienten Wärmepumpen  

Der für die Berechnung der Jahresarbeitszahl benötigte COP-Wert ist mit einem Prüfzertifikat eines unabhängigen Prüfinstituts nachzuweisen. Der Nachweis des EHPA (European Quality Label for Heat Pumps) Wärmepumpen-Gütesiegels wird als gleichwertiger Nachweis anerkannt.

 


Für weitere Informationen gehen Sie bitte mit dem Mauszeiger auf den Button

Die Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird auch mit der EnEV 2009 fortgeführt.
Bereits zum 1. April 2009 startete die KfW ihre neuen Programme „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“. Diese wurden an die EnEV 2009 angepasst. Beim Bau oder bei der Sanierung können Bauherren also weiter auf die zinsgünstigen Kredite und Zuschüsse der KfW zurückgreifen.

Förderstandards
KfW-Effizienzhaus 100, KfW-Effizienzhaus 70 und KfW-Effizienzhaus 55 auf Basis der EnEV 2009. Die verschiedenen Gebäudeklassen beziehen sich auf den Jahresprimärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust, Die bei einem KfW-Effizienzhaus 70 entsprechend maximal 70 Prozent der in der EnEV für einen Neubau vorgegebenen Werte aufweisen dürfen.

Strengere Auflagen für KfW-Effizienzhaus
Wichtig bei allen Sanierungs- und Baumaßnahmen: Es gibt neue Energieeffizienzklassen.  Die KfW orientiert sich bei ihrer Förderung an dem Wärmeschutz der Gebäudehülle. Da mit der neuen EnEV die erlaubten Höchstwerte verschärft wurden, muss ein KfW-Effizienzhaus 55 bzw. 70 nun sparsamer sein als in den bisherigen Effizienzklassen 40 und 60.

Alle Informationen zur KfW-Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Wohnbau durch Kredite und Zuschüsse und ein Förderratgeber sind im Internet auf www.kfw.de zu finden.
Nach Eingabe von Gebäudetyp, Heizungsart und dem Baujahr werden dort die jeweiligen Förderprogramme und Geldgeber angezeigt. Egal ob man nur die Fenster
oder gleich die ganze Heizung austauscht – das Energiesparkonto zeigt, welche Förderungen aktuell angeboten werden.

 Glossar:
KfW-Effizienzhaus ‚Energieeffizient Bauen‘ und „Energieeffizient Sanieren“.
KfW-Effizienzhaus   55
KfW-Effizienzhaus   70
KfW-Effizienzhaus   85 für Neubau bis voraussichtlich 30. Juni 2010 gefördert
KfW-Effizienzhaus 100
KfW-Effizienzhaus 130 für Sanierung bis voraussichtlich 30. Juni 2010 gefördert

Die verschiedenen Gebäudeklassen beziehen sich auf den Jahresprimärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust,
Die bei einem KfW-Effizienzhaus 70 entsprechend maximal 70 Prozent der in der EnEV für einen Neubau vorgegebenen Werte aufweisen dürfen.


Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Referate 433-437
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn

Telefon: +49 6196 908-625

 

Ansprechpartner:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 433-436
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-625

 


Bundesamt für Wirtschaft und Technologie
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Postanschrift: 11019 Berlin
Telefax: 030-2014-5208
E-Mail: info@bmwi.bund.de

 

 

 


KfW Förderbank

Zusagestopp in einigen Programmen für Energieeffizientes Bauen und Sanieren


 


Förderprogramme

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Chausseestrasse 128a
10115 Berlin, Germany

Tel: +49 (0)30 72 61 65 – 600
Fax: +49 (0)30 72 61 65 – 699
 

Neubau:

KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV2007):

  • Jahres-Primärenergiebedarf Qp und Tränsmissionswärmeverlust HT´max. 55 % der nach EnEV2007 zulässigen Werte und

  • Jahres-Primärenergiebedarf max. 40 kWh pro m2 Gebäudenutzfläche AN

  • Passivhäuser werden in dieser Variante gefördert, wenn Jahres-Primärenergiebedarf max. 40 kWh pro m2 Gebäudenutzfläche und Jahres-Heizwärmebedarf Qh max. 15 kWh pro m2 Wohnfläche

KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2007):

  • Jahres-Primärenergiebedarf Qp und Tränsmissionswärmeverlust HT´max. 70 % der nach EnEV2007 zulässigen Werte und

  • Jahres-Primärenergiebedarf max. 60 kWh pro m2 Gebäudenutzfläche AN

  Erläuterungen zum KfW-Effizienzhaus 55 und 70 (EnEV2007)
Berechnungsgrundlagen für den Sachverständigen:
Im Jahres-Primärenergiebedarf nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind der Jahresheizwärmebedarf, der Nutzwärmebedarf für die Warmwasserbereitung, die Energieverluste des Wärmeversorgungssystems, der Hilfsenergiebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung sowie der Energieverbrauch für die Bereitstellung der Energieträger enthalten.
Der Jahres-Primärenergiebedarf Qp und der spezifische Transmissionswärmeverlust HT´ sind nach der EnEV zu ermitteln.

Für die Flächenberechnung gilt die Gebäudenutzfläche AN nach der EnEV:
AN = 0,32 Ve
AN = Gebäudenutzfläche
Ve = beheiztes Gebäudevolumen

Falls aufgrund von fehlenden Anlagenaufwandszahlen (nach der DIN 4701-10) kein Jahres-Primärenergiebedarf nach der EnEV ermittelt werden kann, ist eine Förderung möglich, wenn der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des KfW-Effizienzhauses bezogene spezifische Transmissionswärmeverlust (HT´, in Abhängigkeit vom Verhältnis A/Ve) beim KfW-Förderstandard 55 um 45 % bzw. beim KfW-Förderstandard 70 um 30 % unter dem laut EnEV zulässigen Höchstwert liegt.
 

KfW-Effizienzhäuser:

Die geforderten Werte für den Jahres-Primärenergiebedarf und den auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogenen spezifischen Transmissionswärmeverlust sind zum Beispiel durch Kombinationen folgender Maßnahmen zu erreichen:

  • Hoch wärmegedämmte Außenwände, Kellerdecke, Dach bzw. hoch gedämmte oberste Geschoßdecke gegen ein nicht ausgebautes Dachgeschoss;

  • Zweischeiben- oder Dreischeiben-Wärmeschutzverglasung mit wärmedämmenden Fensterrahmen;

  • Minimierung von Wärmebrücken;

  • Lüftungsanlage, kontrollierte Lüftung mit mehr als 80 % Wärmerückgewinnung aus der Abluft;

  • Luftdichte Gebäudehülle;

  • Thermische Solaranlage zur Unterstützung der Warmwasserversorgung und Heizung. Die Solaranlage sollte mit einem geeignetem Funktionskontrollgerät bzw. Wärmemengenzähler ausgestattet sein und das europäische Prüfzeichen Solar Keymark in der Fassung Version 8.00 - Januar 2003 tragen oder die Anforderungen des Umweltzeichens RAL-UZ 73 erfüllen;

  • (Primär-)Energieeffiziente Heizung (Biomasse, effiziente Wärmepumpe nach DIN V 4701-10, eventuell Zusatzheizung für die Zuluft).
    Im Falle des Einbaus einer Wärmepumpe sollten folgende Jahresarbeitszahlen beachtet werden:


    Wärmepumpen (nach DIN V 4701-10)
    Bei der Finanzierung von Wärmepumpen gilt für die  

    • Sole/Wassser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,7

    • Luft/Wasserwärmepumpen eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,3

 

KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2007):

KfW-Effizienzhäuser 70 dürfen einen Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) und einen spezifischen Transmissionswärmeverlust (HT´) von höchstens 70 % der gemäß EnEV2007 zulässigen Höchstwerte eines analogen Neubaus (EnEV, Anlage 1, Tabelle 1) nicht überschreiten.
 

KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV2007):

KfW-Effizienzhäuser 100 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) und den spezifischen Transmissionswärmeverlust (HT´) der gemäß EnEV2007 zulässigen Höchstwerte eines analogen Neubaus (EnEV, Anlage 1, Tabelle 1) nicht überschreiten.

Aus der Tabelle 1, Anlage 1 der EnEV ergibt sich der maximal zulässige Jahres-Primärenergiebedarf und der maximal zulässige auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene Transmissionswärmeverlust für diese Gebäude auf der Basis des A/Ve-Verhältnisses und der Gebäudenutzfläche AN. Es sind die Rechenvorschriften des § 3 EnEV anzuwenden.
 

Wärmepumpen (nach DIN V 4701-10)
Bei der Finanzierung von Wärmepumpen gilt für die

  • Sole/Wassser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,7

  • Luft/Wasserwärmepumpen eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,3


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