
Elektro - Heizung - Sanitär - Solar
Wärmepumpen |
Dipl.-Ing. Harald Diercks
Vereidigter Sachverständiger der
Handwerkskammer Lüneburg-Stade
Dorfstraße 27
21712 Großenwörden
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Tel. 04775-788
Fax. 04775- 488
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Förderung von effizienten Wärmepumpen
Die Wärmepumpen-Anlage muss in Betrieb sein. Mit
der Durchführung der Investition muss nicht gewartet werden bis
ein Antrag gestellt wurde oder dieser durch das BAFA beschieden
wird.
Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme
der Anlage zu stellen.
Unternehmen und Freiberufler, müssen die Anträge auf
Investitionszuschüsse vor Beginn der Installationsarbeiten
bei der BAFA einreichen.
Eine Bearbeitung des Antrages ist nur möglich,
wenn die folgenden Unterlagen vollständig eingereicht werden:
* Der Förderantrag (auf dem vorgeschriebenen aktuellen
Formular),
* die Fachunternehmererklärung (auf dem vorgeschriebenen
aktuellen Formular),
* die vollständige Rechnung – adressiert an den Antragsteller –
in Kopie,
* Nachweis der Wohnfläche (nach Wohnflächenverordnung vom 25.
November 2003) oder Nutzfläche (mittels Energiebedarfsausweis oder
Nutzflächenberechnung nach DIN 277) – durch den Fachplaner in
Kopie.
Voraussetzungen für die Förderung von effizienten Wärmepumpen:
Es sind nur solche Anlagen förderfähig, die der Bereitstellung des
Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasserbereitung von Gebäuden
dienen, die bereits vor Durchführung der Maßnahme über ein
Heizungssystem verfügten (Gebäudebestand).
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Förderung von effizienten Wärmepumpen

Der für die Berechnung der Jahresarbeitszahl benötigte
COP-Wert ist mit einem
Prüfzertifikat eines unabhängigen Prüfinstituts nachzuweisen. Der
Nachweis des EHPA (European Quality Label for Heat Pumps)
Wärmepumpen-Gütesiegels wird als gleichwertiger Nachweis
anerkannt.
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Für weitere Informationen gehen Sie bitte mit
dem Mauszeiger auf den Button

Die Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW) wird auch mit der EnEV 2009 fortgeführt.
Bereits zum 1. April 2009 startete die KfW ihre neuen Programme
„Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“.
Diese wurden an die EnEV 2009 angepasst. Beim Bau oder bei der Sanierung
können Bauherren also weiter auf die zinsgünstigen Kredite und Zuschüsse
der KfW zurückgreifen.
Förderstandards KfW-Effizienzhaus 100, KfW-Effizienzhaus 70 und
KfW-Effizienzhaus 55 auf Basis der EnEV 2009. Die verschiedenen Gebäudeklassen
beziehen sich auf den Jahresprimärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust,
Die bei einem KfW-Effizienzhaus 70 entsprechend maximal 70 Prozent
der in der EnEV für einen Neubau vorgegebenen Werte aufweisen dürfen.
Strengere Auflagen für KfW-Effizienzhaus
Wichtig bei allen Sanierungs- und Baumaßnahmen: Es gibt neue Energieeffizienzklassen.
Die KfW orientiert sich bei ihrer Förderung an dem Wärmeschutz der
Gebäudehülle. Da mit der neuen EnEV die erlaubten Höchstwerte verschärft
wurden, muss ein KfW-Effizienzhaus 55 bzw. 70 nun sparsamer sein als
in den bisherigen Effizienzklassen 40 und 60.
Alle Informationen zur KfW-Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen
im Wohnbau durch Kredite und Zuschüsse und ein Förderratgeber sind
im Internet auf www.kfw.de zu finden.
Nach Eingabe von Gebäudetyp, Heizungsart und dem Baujahr werden dort
die jeweiligen Förderprogramme und Geldgeber angezeigt. Egal ob man
nur die Fenster
oder gleich die ganze Heizung austauscht – das Energiesparkonto zeigt,
welche Förderungen aktuell angeboten werden.
Glossar:
KfW-Effizienzhaus ‚Energieeffizient Bauen‘
und „Energieeffizient Sanieren“.
KfW-Effizienzhaus 55
KfW-Effizienzhaus 70
KfW-Effizienzhaus 85 für Neubau bis voraussichtlich
30. Juni 2010 gefördert
KfW-Effizienzhaus 100
KfW-Effizienzhaus 130 für Sanierung bis voraussichtlich
30. Juni 2010 gefördert
Die verschiedenen Gebäudeklassen beziehen sich auf
den Jahresprimärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust,
Die bei einem KfW-Effizienzhaus 70 entsprechend maximal 70 Prozent
der in der EnEV für einen Neubau vorgegebenen Werte aufweisen dürfen.
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Energieeffizient Bauen
für alle, die ein KfW-Effizienzhaus oder ein Passivhaus
bauen oder erwerben möchten.
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KfW-Wohneigentumsprogramm
für alle, die ein Haus oder eine Wohnung bauen oder
kaufen wollen und selbst darin wohnen möchten.
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Wohnraum Modernisieren
für alle, die Haus oder Wohnung sanieren oder modernisieren
möchten. Auch wer seine Wohnung und das Wohnumfeld altersgerecht
gestalten möchte, findet hier das passende Förderangebot.
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KfW-Programm Erneuerbare Energien
für alle, die mit Kraft der Sonne, Biomasse oder
Tiefengeothermie Energie erzeugen möchten.
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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA)
Referate 433-437
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: +49 6196 908-625
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Ansprechpartner:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 433-436
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-625
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Bundesamt für Wirtschaft und
Technologie
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Postanschrift: 11019 Berlin
Telefax: 030-2014-5208
E-Mail:
info@bmwi.bund.de
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KfW Förderbank
Zusagestopp in einigen Programmen für
Energieeffizientes Bauen und Sanieren
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Förderprogramme
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Chausseestrasse 128a
10115 Berlin, Germany
Tel: +49 (0)30 72 61 65 – 600
Fax: +49 (0)30 72 61 65 – 699
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Neubau:
KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV2007):
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Jahres-Primärenergiebedarf Qp
und Tränsmissionswärmeverlust HT´max. 55 % der nach EnEV2007
zulässigen Werte und
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Jahres-Primärenergiebedarf max. 40
kWh pro m2 Gebäudenutzfläche AN
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Passivhäuser werden in dieser
Variante gefördert, wenn Jahres-Primärenergiebedarf max. 40 kWh
pro m2 Gebäudenutzfläche und Jahres-Heizwärmebedarf Qh
max. 15 kWh pro m2 Wohnfläche
KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2007):
Erläuterungen zum KfW-Effizienzhaus
55 und 70 (EnEV2007)
Berechnungsgrundlagen für den Sachverständigen:
Im Jahres-Primärenergiebedarf nach der Energieeinsparverordnung (EnEV)
sind der Jahresheizwärmebedarf, der Nutzwärmebedarf für die Warmwasserbereitung,
die Energieverluste des Wärmeversorgungssystems, der Hilfsenergiebedarf
für Heizung und Warmwasserbereitung sowie der Energieverbrauch für
die Bereitstellung der Energieträger enthalten.
Der Jahres-Primärenergiebedarf Qp und der spezifische Transmissionswärmeverlust
HT´ sind nach der EnEV zu ermitteln.
Für die Flächenberechnung gilt die
Gebäudenutzfläche AN nach der EnEV:
AN = 0,32 Ve
AN = Gebäudenutzfläche
Ve = beheiztes Gebäudevolumen
Falls aufgrund von fehlenden Anlagenaufwandszahlen
(nach der DIN 4701-10) kein Jahres-Primärenergiebedarf nach der EnEV
ermittelt werden kann, ist eine Förderung möglich, wenn der auf die
wärmeübertragende Umfassungsfläche des KfW-Effizienzhauses bezogene
spezifische Transmissionswärmeverlust (HT´, in Abhängigkeit
vom Verhältnis A/Ve) beim KfW-Förderstandard 55 um 45 %
bzw. beim KfW-Förderstandard 70 um 30 % unter dem laut EnEV zulässigen
Höchstwert liegt.
KfW-Effizienzhäuser:
Die geforderten Werte für den Jahres-Primärenergiebedarf
und den auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogenen
spezifischen Transmissionswärmeverlust sind zum Beispiel durch Kombinationen
folgender Maßnahmen zu erreichen:
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Hoch wärmegedämmte Außenwände, Kellerdecke,
Dach bzw. hoch gedämmte oberste Geschoßdecke gegen ein nicht ausgebautes
Dachgeschoss;
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Zweischeiben- oder Dreischeiben-Wärmeschutzverglasung
mit wärmedämmenden Fensterrahmen;
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Minimierung von Wärmebrücken;
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Lüftungsanlage, kontrollierte Lüftung
mit mehr als 80 % Wärmerückgewinnung aus der Abluft;
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Luftdichte Gebäudehülle;
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Thermische Solaranlage zur Unterstützung
der Warmwasserversorgung und Heizung. Die Solaranlage sollte mit
einem geeignetem Funktionskontrollgerät bzw. Wärmemengenzähler ausgestattet
sein und das europäische Prüfzeichen Solar Keymark in der Fassung
Version 8.00 - Januar 2003 tragen oder die Anforderungen des Umweltzeichens
RAL-UZ 73 erfüllen;
-
(Primär-)Energieeffiziente Heizung
(Biomasse, effiziente Wärmepumpe nach DIN V 4701-10, eventuell Zusatzheizung
für die Zuluft).
Im Falle des Einbaus einer Wärmepumpe sollten folgende Jahresarbeitszahlen
beachtet werden:
Wärmepumpen (nach DIN V 4701-10)
Bei der Finanzierung von Wärmepumpen gilt für die
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Sole/Wassser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen
eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,7
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Luft/Wasserwärmepumpen eine Jahresarbeitszahl
von mindestens 3,3
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KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2007):
KfW-Effizienzhäuser 70 dürfen einen
Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) und einen spezifischen
Transmissionswärmeverlust (HT´) von höchstens 70 % der
gemäß EnEV2007 zulässigen Höchstwerte eines analogen Neubaus
(EnEV, Anlage 1, Tabelle 1) nicht überschreiten.
KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV2007):
KfW-Effizienzhäuser 100 dürfen den
Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) und den spezifischen Transmissionswärmeverlust
(HT´) der gemäß EnEV2007 zulässigen Höchstwerte
eines analogen Neubaus (EnEV, Anlage 1, Tabelle 1) nicht überschreiten.
Aus der Tabelle 1, Anlage 1 der EnEV
ergibt sich der maximal zulässige Jahres-Primärenergiebedarf und der
maximal zulässige auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes
bezogene Transmissionswärmeverlust für diese Gebäude auf der Basis
des A/Ve-Verhältnisses und der Gebäudenutzfläche AN.
Es sind die Rechenvorschriften des § 3 EnEV anzuwenden.
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Wärmepumpen (nach DIN V 4701-10)
Bei der Finanzierung von Wärmepumpen gilt für die
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Sole/Wassser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen
eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,7
-
Luft/Wasserwärmepumpen eine Jahresarbeitszahl
von mindestens 3,3
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